Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 20. November 2020
„Mit dem heute in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Geldwäsche wird auch die notwendige Beweisführung vor Gericht wesentlich erleichtert. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein im Kampf gegen Clankriminelle und organisiert vorgehende Straftäter“, so der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Calderone. Am heutigen Freitag behandelte der Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Geldwäsche. Der Straftatbestand des § 261 StGB soll weiter gefasst werden, um Geldwäschern leichter das Handwerk legen zu können. Zukünftig sollen sämtliche Straftaten in den Kreis der Vortaten der Geldwäsche aufgenommen werden. Bisher war der Katalog der Straftaten, aus denen das schmutzige Geld stammt, eng begrenzt. „Ich erwarte, dass die guten Verbesserungsvorschläge, die der Bundesrat am 27. November voraussichtlich beschließen wird, Eingang in die anstehenden parlamentarischen Beratungen finden, so dass auch sichergestellte Vermögensgegenständer leichter eingezogen werden können. Wir müssen entschlossen und mit allen Mitteln gegen das organisierte Verbrechen vorgehen, denn insbesondere kriminelle Familienclans fordern unverhohlen unseren Rechtsstaat heraus“, so Calderone abschließend.