Hannover I Pressemitteilung vom 25. Januar 2023
„Gegenwärtig ist der Extremismus eine der zentralen Herausforderung für alle Sicherheitsbehörden in Niedersachsen. Wir sehen dabei neben religiös motiviertem Extremismus auch solche Personen, die insbesondere rechts- oder auch linksextremistischen Ideologien folgen. Nicht zuletzt zeigen die von der Generalbundesanwaltschaft veranlassten Durchsuchungen und Festnahmen in der Reichsbürgerszene, wie gefährlich diese Gruppierungen für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung sind. Wir brauchen deshalb auch bei Einstellungen in den Richterdienst eine umfassende Überprüfung der Verfassungstreue der Bewerberinnen und Bewerber für den höheren Justizdienst und nicht nur von neuen Schöffen“, fordert der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Christian Calderone.
Aktuell wird im Bewerbungsverfahren zur Begründung eines Richterverhältnisses auf Probe direkt eine umfassende Registerauskunft beim Bundeszentralregister angefordert. Mit den darin erteilten Auskünften ist eine umfassende Prüfung auf Verfassungstreue aber nicht möglich. Eine extremistische Gesinnung einer Bewerberin oder eines Bewerbers muss nicht zwangsläufig bereits zu einer Verurteilung geführt haben.
„Wir sind in der CDU-Fraktion bei diesem Thema schon weiter als die Justizministerin und haben mit unserem Gesetzentwurf schnell reagiert. Denn Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind als Teil der unabhängigen dritten Gewalt ein maßgeblicher Eckpfeiler in unserem demokratischen Rechtsstaat. Nur Angehörige der Justiz, die sich eindeutig zu den Werten des Grundgesetzes bekennen, können dieses gegen seine Gegner schützen. Es ist daher für eine wehrhafte Demokratie von besonderer Bedeutung, dass Extremisten, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, keine Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Amtsausübung im Richterdienst ihr extremistisches Gedankengut einfließen zu lassen“, erklärt Calderone abschließend.