Weitere Gesprächspartner waren der Leiter des Geschäftsbereiches Sucht der Diakonie Oldenburg, Kai Kupka, und der Leiter der Anlaufstelle für Flüchtlinge in Braunschweig, Henning Voß. Dieser machte keinen Hehl daraus, „dass wir massiv von der Schließung bedroht sind“. Die Rücklagen des Trägervereins Cura seien nahezu aufgebraucht. Ähnliche Probleme haben nach Darstellung von Kai Kupka auch die Anlaufstellen im Diakonischen Werk Oldenburg.
In Lingen hat der SKM die Straffälligenhilf e und seine verschiedenen Angebote im Korczak-Haus an der Rheiner Straße organisiert. Im Mittelpunkt steht die Beratung und Betreuung für Straffällige, Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige. Gemeinsam soll der Rückfall verhindert werden. Resozialisierung und Vermeidung neuer Straftaten sind für die Fachdienste zwei Seiten derselben Medaille. „Täterarbeit ist Opferschutz“, formulierte es Voß. Die Arbeit der Anlaufstellen spart den Angaben von Kupka zufolge dem Land außerdem viel Geld. Ein Beispiel ist das Projekt „Geldverwaltung statt Freiheitsstrafe“. Dabei kümmern sich die Sozialarbeiter darum, dass verurteilte Bürger ihre Geldstrafen auch zahlen – und verhindern dadurch für das Land kostspielige Ersatzfreiheitsstrafen. Insgesamt 14 dieser Anlaufstellen mit 34 Vollzeitstellen gibt es in Niedersachsen. Auf der anderen Seite stehen rund 5000 zu betreuende Haftentlassene. „Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:147“, drückte Schmeinck die hohe Arbeitsbelastung in Zahlen aus.
Ausdrücklich würdigten die beiden CDU-Landtagsabgeordneten die Arbeit der Anlaufstellen. Calderone und Fühner sind Mitglieder im Unteraussschuss Strafvollzug, der Quakenbrücker rechtspolitischer Sprecher der Fraktion und sein Lingener Kollege auch Mitglied im Haushaltsausschuss. Beide machten deutlich, dass die Anlaufstellen eine kontinuierliche Mitfinanzierung durch das Land benötigten, dass hier auch in der Verantwortung stehe. Schließlich handele es sich um eine Landesaufgabe, die von den Trägern übernommen werde. Sie verwiesen auf eine neue Förderrichtlinie, welche die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den von ihr installierten Anlaufstellen künftig regeln solle – erstmals nach 40 Jahren, wie Schmeinck in diesem Zusammenhang bemerkte. „Wir wollen mit dem nächsten Haushalt mehr Geld zur Verfügung stellen“, machte Fühner deutlich. Derzeit liefen im Zuge der Haushaltsberatungen für 2019 die Abstimmungsgespräche zwischen Finanz- und Justizministerium. Die Anlaufstellen für Straffälligenhilfe hatten gehofft, dass eine Lösung bereits mit dem Nachtragshaushalt 2018 gefunden würde. Diese Hoffnung hatte sich allerdings nicht erfüllt.