Voltlage I Pressemitteilung vom 26.01.2015
„Praktikable Regelungen zur Umsetzung des Mindestlohnes in der Landwirtschaft“ – so die Forderung der CDU-Landtagsfraktion in der letzten Plenarsitzung. Der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Calderone unterstrich in seinem Redebeitrag dabei die nötige Reduzierung der Bürokratie und hatte dazu konkrete Beispiele aus seinem Wahlkreis parat.
Insbesondere eine Reduzierung der Aufzeichnungspflichten von Arbeitszeiten sei nötig, um den landwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen die Arbeit nach Einführung des Mindestlohnes nicht unnötig zu erschweren. Den Mindestlohn an sich stelle Calderone dabei gar nicht in Frage, im Gegenteil: „Es ist gut, dass wir den Mindestlohn haben“, so der Landtagsabgeordnete.
Beispielhaft anhand eines Spargel- und Obsthofes Wencker in Voltlage, den Calderone zusammen mit Vertretern aus der Samtgemeinde Neuenkirchen in der letzten Erntesaison besuchte, betonte er dann, mit wie viel Bürokratie und Aufwand die Umsetzung der Arbeitszeitenregelungen verbunden ist. Bis zu 130 Saisonkräfte arbeiteten auf Hof Wencker zu Spitzenzeiten – die Arbeitszeitenregelung auf Grundlage des Mindestlohnes stelle den landwirtschaftlichen Familienbetrieb mit der detaillierten Form der Arbeitszeitdokumentation vor große Probleme: Die personellen Ressourcen reichten dafür schlichtweg in der Hochsaison nicht aus. Ein weiteres Problem sei die tägliche Arbeitszeit. Zu bestimmten Zeiten reiche ein Zehn-Stunden-Arbeitstag nicht aus, habe Calderone erfahren, die Ernte müsse eingebracht werden. Und so ist die Plenardebatte auch aufgrund der Berichte des Hofes Wencker in Voltlage geführt worden.
Und so appellierte Calderone an die Landesregierung, die Dokumentationspflichten zu lockern: „Stellen Sie die landwirtschaftlichen Betriebe nicht unter Generalverdacht, sondern vertrauen Sie in die Hofinhaber und deren Firmenpolitik.“ Er hob deutlich hervor, dass es der CDU um eine Entbürokratisierung umfangreicher Dokumentationspflichten und damit um eine Ausrichtung der Anforderungen an der Wirklichkeit der Betriebe gehe und natürlich nicht um eine Umgehung gesetzlicher Vorschriften im Bereich der Arbeitszeiterfassung, des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Mindestlohngesetzes und untergesetzlicher Regelungen. Und es gehe auch nicht um eine Abschaffung der Aufzeichnung der Arbeitszeiten, die benötige man ja schon, um am Ende den Lohn konkret zu ermitteln, es gehe um eine Zurückführung des bürokratischen Aufwandes auf das erforderliche Maß.